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Voraussetzung: |
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden |
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
Klasse B erforderlich |
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Einschluss der Klasse: |
keine |
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Theoretische Ausbildung: |
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten Bei Erweiterung: 6 x Grundstoff zusätzlich... ... bei Vorbesitz B = 6 x klassenspezifischer Stoff ... bei Vorbesitz D1 = 2 x klassenspezifischer Stoff ... bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1: 12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 6 x für Klasse C1 |
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Praktische Ausbildung: |
bei Erweiterung von B auf C1 (oder gemeinsamen Erwerb): Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten |
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Befristung der Fahrerlaubnis: |
befristet bis zu Vollendung des 50. Lebensjahres nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre; danach für jeweils 5 Jahre |
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Erforderliche Antragsunterlagen: |
> ärztliche Untersuchung > augenärztliches Zeugnis oder Gutachten > biometrisches Lichtbild > Erste-Hilfe-Ausweis |
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Unterrichtszeiten: |
In Berg: Dienstag und Donnerstag von 19.30 - 21.00 Uhr In Naila: Montag und Mittwoch von 19.30 - 21.00 Uhr |
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Schulungsfahrzeug: |
Iveco Wohnmobil |
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Infoblatt: |
Infoblatt: Führerscheinklasse C1 (PDF / 304 kB) |

Definition Klasse C1E: Leichtere Lastzüge über 3,5 t und bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.
Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
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Voraussetzung: |
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden |
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
Klasse C1 erforderlich |
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Einschluss der Klasse: |
BE sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist) |
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Theoretische Ausbildung: |
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse C1E nicht vorgeschrieben |
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Praktische Ausbildung: |
bei Erweiterung von C1 auf C1E: beim gemeinsamen Erwerb von C1 und C1E (Solo / Zug): |
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Befristung der Fahrerlaubnis: |
befristet bis zu Vollendung des 50. Lebensjahres nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre; danach für jeweils 5 Jahre |
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Erforderliche Antragsunterlagen: |
> ärztliche Untersuchung > augenärztliches Zeugnis oder Gutachten > biometrisches Lichtbild > Erste-Hilfe-Ausweis |
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Unterrichtszeiten: |
In Berg: Dienstag und Donnerstag von 19.30 - 21.00 Uhr In Naila: Montag und Mittwoch von 19.30 - 21.00 Uhr |
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Schulungsfahrzeug: |
Iveco Wohnmobil |
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Infoblatt: |
Infoblatt: Führerscheinklasse C1E (PDF / 291 kB) |