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Klasse S

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, z.B. Quads

Definition Klasse S: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h. Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg.
Motoren / Antriebsarten: Fremdzündermotor mit max. 50 ccm Hubraum, andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) mit max. 4 kW Nutzleistung, Elektromotoren mit max. 4 kW Nenndauerleistung.


Voraussetzung:
Mindestalter: 16 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:
keine

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, M, oder L):
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.

Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: nicht erforderlich
Autobahnfahrten: nicht erforderlich
Nachtfahrten: nicht erforderlich

Erforderliche Antragsunterlagen:
> Sehtest
> Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
> biometrisches Lichtbild

Unterrichtszeiten:
In Berg:
Dienstag und Donnerstag von 19.30 - 21.00 Uhr

In Naila:
Montag und Mittwoch von 19.30 - 21.00 Uhr

Ausbildungsfahrzeug:
Schülereigenes Fahrzeug

Infoblatt:
Infoblatt: Führerscheinklasse S (PDF / 203 kB)
 

Fahrschule Heiko Roedel in Berg und Naila / Oberfranken