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Zielgruppe: |
Gemäß § 1 a Ziffer 3 GbV sind „Gefahrgutbeauftragte“ die vom Unternehmer oder Inhaber eines Betriebes bestellten Personen oder die Unternehmer oder die Inhaber eines Betriebes selbst, die Aufgaben nach § 1 c GbV wahrzunehmen haben und Inhaber eines Schulungsnachweises nach § 2 GbV sind. |
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Ausbildungszeiten: |
3 Tage für "Straße" 4 Tage für "Straße und Schiene" Auf Wunsch 1 Tag Prüfungsvorbereitung |
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Inhalt der Ausbildung: |
- Grundlagen zum Gefahrgutrecht - Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung - Beauftragte Person - Erläuterungen zu besonderen Gefahrgutvorschriften - Einige Vorschriften anderer Rechtskreis - Grundlagen zu möglichen Rechtsfolgen - GGVSEB, ADR, RID (Einführung / Aufbau) - Klassifizierung - Freistellungen und Ausschlüsse - Begleitpapiere - Umschließungen von Gefahrgut - Kennzeichnung und Bezettelung - Verhaltensregeln zum Umgang mit Gefahrgut |
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Ausbildungsort: |
95180 Berg - Rothleitener Weg 30 |